AGBs

Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Der Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) zwischen dem Bucher/Gast einerseits und dem Hotel andererseits gilt als erfüllt, sobald das Zimmer geordert, zugestimmt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt wurde. 
  • 2. Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig geändert oder gelöscht werden. 
  • 3. Die Hotel-Übernachtungspreise und sonstige Hotelpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, bzw. nach den vereinbarten Preisen. 
  • 4. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 12 Uhr am Anreisetag und bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern keine Ankunftszeit nach 18 Uhr vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor, bestellte Hotelzimmer und andere Räumlichkeiten nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
  • 5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten, aus welchen Gründen auch immer, vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hotels, zu sorgen. 
  • 6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels und dies nur in Verbindung mit einer sog. „Korkgeld-Berechnung“. 
  • 7. Bei Änderung oder Chancel von gebuchten Hotelzimmern, sonstigen Räumen und Arrangements werden Ausfall-/ bzw. Entschädigungsleistungen in Rechnung gestellt. Die pauschalen Entschädigungskosten betragen: 
  • 7.1. bis 60 Tage vor Ankunft:  keine Kosten
  • 7.2. bis 30 Tage vor Ankunft:  35 % des vereinbarten Endpreises
  • 7.3. 7 bis 0 Tage vor Ankunft:  70 % des vereinbarten Endpreises
  • 8. Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Zahlung von Leistungen (z.B. Zimmer) getroffen worden, so ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrags zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist unmittelbar nach Erhalt der Abschlussrechnung auf das Konto des Restaurant - Hotel Poseidon zu überweisen, siehe Schriftverkehr.
  • 8.1. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben. 
  • 9. Andere Zahlungsvereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel gestattet.
  • 10. Kreditkarten werden nur zur Zahlung von Beträgen über 20,00 € akzeptiert.
  • 11. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbestellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder Lasten des Gastes/Buchers. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen USt. 
  • 12. Haustieren dürfen nur mit Genehmigung des Hotels mitgebracht werden.
  • 13. Der Bucher/Besteller haftet für die Bezahlung, von den Veranstaltungsteilnehmern, zusätzlich bestellten Speisen, Getränken und Auslagen sowie allen anderen anfallenden Kosten. 
  • 14. Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf nur mit Genehmigung des Hotels an Wänden, Tapeten etc. angebracht werden. Für etwaige Schäden haftet der Besteller/Leistungsnehmer. 
  • 15. Die Haftung des Hotels für Schäden an Sachen, Gegenständen, die der Veranstalter oder die Teilnehmer einbringen, wird beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für zurückgelassene Gegenstände haftet das Hotel nicht. 
  • 16. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort behoben. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. 
  • 17. Die Haftung für Schmuck und Wertgegenstände entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
  • 18. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  • 19. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  • 20. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • 21. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gelten die ihnen möglichst nahekommenden gültigen Bestimmungen.
  • 22. Gerichtsstand ist Rastatt 

Stand: April 2011

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